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Der Dieselskandal

Der Dieselskandal weitet sich aus. Auch Hersteller, in deren Fahrzeugen bisher keine illegalen Abschalteinrichtungen gefunden wurden, sind vom Dieselskandal betroffen - und zwar durch Fahrverbote.

Wie wehrt man sich im Dieselskandal?

Der Dieselskandal betrifft inzwischen nicht mehr nur VW, sondern auch Mercedes und weitere Autohersteller. Betroffene Verbraucher haben aber Möglichkeiten, sich zu wehren. Fordern Sie Schadensersatz oder widerrufen Sie Ihren Autokredit.

Wertverlust von Dieselfahrzeugen durch den Dieselskandal

EURO ABGASNORMEN REALAUSSTOß SCHADSTOFFKLASSEN IM NOx VERGLEICH

EURO 3

500 erlaubt

803 real

EURO 4

250 erlaubt

674 real

EURO 5

180 erlaubt

906 real

EURO 6

80 erlaubt

507 real

*mg NOx/km

Das Kraftfahrtbundesamt hat bei Volkswagen, deren Töchter und Mercedes illegale Funktionen gefunden, welche Abgase auf dem Prüfstand reduzieren. Im realen Fahrbetrieb stoßen die betroffenen Fahrzeuge also viel mehr Stickoxide aus. Aufgrund der hohen Stickoxid-Belastung hat Hamburg als erste Stadt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge eingeführt. In Stuttgart gelten ebenfalls Fahrverbote für Euro 4 Diesel und viele weitere Städte werden nachziehen. Die Folgen sind hohe Wertverluste für Fahrzeuge die von Fahrverboten betroffen sind.


Wenn Sie bereits von Fahrverboten betroffen sind, oder befürchten demnächst betroffen zu sein, dann fragen Sie sich, wie Sie Ihren Diesel wieder loswerden.


Herr Dr. Dr. Lorbach ist Ihr Anwalt im Dieselskandal und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht!


Durch drohende bzw. bereits angeordnete Fahrverbote und unklare Auswirkungen von Software-Updates ist der Absatz für Dieselfahrzeuge im Jahre 2017 um mehr als zwei Drittel eingebrochen. Zum Teil mussten Bürger Wertverluste im fünfstelligen Bereich bei Verkauf ihres Dieselfahrzeuges auf dem Gebrauchtwagenmarkt hinnehmen.

Geringere Lebenserwartung durch Diesel-Update

 

Seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals und den im Zuge der Rückrufe durchgeführten Softwareupdates haben viele Betroffene Probleme mit Ihrem Dieselfahrzeug. Deshalb haben viele Autofahrer mit Recht Bedenken, die neue Software aufspielen zu lassen. Weil bei beharrlicher Weigerung die Stilllegung droht, lassen die meisten das Update dennoch durchführen. Naheliegend ist, dass die Autoindustrie durch ein relativ günstiges Software-Update die Kosten für eine sehr viel teurere Hardware-Nachrüstung spart und stattdessen den Bürger die anfallenden Kosten für Reparaturen des Abgasrückführungssystems überlässt, die infolge von Software-Updates entstehen.


Autofahrer sind aber nicht rechtlos gestellt. Vor dem Gesetz sind alle (hoffentlich) gleich – auch die Autoindustrie, daran ändert auch die Politik nichts.

Möglichkeiten im Überblick

  • Kaufvertragliche Ansprüche gegenüber dem Händler/Verkäufer

  • Deliktische Ansprüche gegenüber dem Hersteller

  • Widerruf Autokredit als Verbraucher

Fahrzeuge ohne definitiv nachgewiesene Schummelsoftware

 

Eine zweite Gruppe besteht aus Dieselfahrzeugen, bei denen bisher die Verwendung einer Schummelsoftware (noch) nicht offiziell nachgewiesen werden konnte, aber bereits Ermittlungen in dieser Richtung laufen. Bei diesen Fahrzeugen besteht jedenfalls der begründete Verdacht der Verwendung von illegalen Abschaltvorrichtungen. Prominentes Beispiel ist z.B. Mercedes. Die von der Daimler AG hergestellten Dieselaggregate mit den internen Bezeichnungen OM642 und OM651 (OM = Oelmotor) sind u.a. Gegenstand von Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen. Bestimmte Mercedes Modelle (z.B. der Mercedes Vito) wurden bereits zum Teil zurückgerufen. Eine offizielle Feststellung, dass bestimmte Motortypen generell eine illegale Abschaltvorrichtung verwenden, gibt es bei Daimler bisher nicht.

Ähnlich verhält es sich mit dem EA288 Motor von VW. Auch hier gibt es Rückrufe und erste Gerichte haben bereits Schadensersatz zugesprochen. Zudem wurden Gutachter bestellt, die ermitteln sollen, ob definitiv eine unzulässige Abschalteinrichtung auch im Nachfolgemotor des definitiv betroffenen EA189 vorhanden ist. Ausführliche Informationen zum EA288 finden Sie hier.

Bei Dieselfahrzeugen, bei denen noch keine definitiver Nachweis über eine illegale Abschaltvorrichtung vorhanden ist, aber staatsanwaltliche Ermittlungen anhängig sind, bietet es sich an, je nach dem Einzelfall zu entscheiden. Der Widerruf des Autokredits, sofern das Fahrzeug über eine Bank finanziert wurde, ist für Verbraucher wegen Rechtsfolgen einer Rückabwicklung von Darlehens- und Kaufvertrag sicherlich die lukrativste Möglichkeit.

Dieselfahrzeuge ohne Schummelsoftware

 

Alle Besitzer von Dieselfahrzeugen, unabhängig davon, ob ihr Diesel mit einer Abgasmanipulationssoftware ausgestattet ist oder nicht, haben seit Bekanntwerden des Abgasskandals mit hohen Wertverlusten zu kämpfen, weil bei drohenden Fahrverboten natürlich kaum jemand mehr ein Auto mit Dieselmotor erwerben möchte. Am 12.10.2017 hat sich die Bundesregierung im Rahmen des "Nationalen Forums Diesel" mit den Herstellern Audi, BMW, Dacia, Daimler, Fiat, Opel, Porsche, Renault, Seat, Skoda, Suzuki und VW auf eine Nachrüstung verständigt. In weitestgehend allen Fällen kann nur von einer Software-Lösung ausgegangen werden.

Sofern das Dieselfahrzeug über eine Bank finanziert wurde haben Sie die Möglichkeit den Autokredit zu widerrufen.

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